Erbrecht

Das Erbrecht umfasst sowohl die Frage, wie ein Testament verfasst wird, als auch die Frage, wer nach dem Tod einer Person was erbt und wie die Einigung oder notfalls auch der Streit unter mehreren Erben abgewickelt werden kann.

In den folgenden rechtlichen Bereichen berät Sie Frau Rechtsanwältin Dr. Wurch gern vor dem Erbfall:

  • Wer sollte ein Testament erstellen?
  • Was muss bei einem Testament formal beachtet werden?
  • Was kann ich alles in einem Testament regeln?
  • Wie erreiche ich die von mir angestrebten Ziele bei der Testamentsgestaltung?

Wenn ein Erbfall vorliegt, berät Frau Rechtsanwältin Dr. Wurch Sie auch bei folgenden Fragen außergerichtlich und notfalls gerichtlich:

  • Welche Pflichten habe ich als Erbe?
  • Welche Rechte habe ich als Erbe?
  • Was ist der Pflichtteil und wie mache ich diesen Anspruch geltend?
  • Wie schlage ich das Erbe aus, wenn es überschuldet ist?

Natürlich fällt in diesen Bereich auch die Frage, wie Sie eine Patientenverfügung, eine Betreuungsverfügung und eine Vorsorgevollmacht erstellen. Frau Rechtsanwältin Dr. Wurch berät Sie hier gern, wobei auch eine Zusammenarbeit mit Ihrem Arzt möglich ist.

Kostenhinweis:
Natürlich ist auch hier die Möglichkeit von Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe in Streitfällen gegeben. Bei der Beratung für ein Testament besteht diese Möglichkeit nicht. Auch lehnen die meisten Rechtsschutzversicherungen in erbrechtlichen Fällen eine Deckungszusage gerichtlich und außergerichtlich ab. Es besteht aber oft die Möglichkeit, zumindest eine erste Beratung bei der Versicherung abzurechnen. Sprechen Sie uns auf die Möglichkeiten an.