Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht umfasst die Frage, wer ein Insolvenzverfahren einleiten kann, welche Voraussetzungen vorliegen müssen und welche Wirkungen die Insolvenz für den Betroffenen hat. Frau Rechtsanwältin Dr. Wurch berät Sie bei der Stellung des Insolvenzantrags sowohl für Privatpersonen als auch bei Unternehmensinsolvenzen. Sie können entscheiden, ob wir für Sie alle Formalitäten bis zur Insolvenzeröffnung und sogar bis zum Ende der Insolvenz übernehmen, oder ob Sie nur eine Beratung wünschen.

Andererseits stellt sich auch oft die Frage, welche Möglichkeiten der Gläubiger hat, wenn ein Schuldner in Insolvenz geraten ist. Ist dann zwangsläufig die ganze Forderung verloren, oder gibt es noch Möglichkeiten, zumindest einen Teil des geschuldeten Geldes zu erlangen? Wir melden Ihre Forderung erforderlichenfalls zur Insolvenztabelle an und suchen mit Ihnen Lösungen, wie Sie für die Zukunft einen völligen Ausfall in der Insolvenz vermeiden können.

Frau Rechtsanwältin Dr. Wurch berät Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Privatinsolvenz
  • Restschuldbefreiung
  • Verfahrenskostenstundung
  • Vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung
  • Regelinsolvenz (Unternehmensinsolvenz)
  • Möglichkeiten, eine Forderung insolvenzfest zu machen
  • Insolvenzanfechtung

Kostenhinweis:
Bei der Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens besteht nur selten die Möglichkeit, Beratungshilfe zu erhalten. Die Gerichte sind hier sehr zurückhaltend und verweisen auf die Schuldnerberatungen, die aber in der Regel erhebliche längere Zeit benötigen, um ein Insolvenzverfahren vorzubereiten, als das bei uns der Fall ist. Kosten für die Vorbereitung des Insolvenzverfahrens werden individuell besprochen und hängen weitgehend von der Anzahl der Gläubiger ab.