Kosten

Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung unserer anwaltlichen Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), wobei auch der Abschluss einer einzelvertraglichen Honorarvereinbarung in Frage kommt. Gerne informieren wir Sie bereits zu Beginn unserer Tätigkeit über die voraussichtlich entstehenden Kosten.

Sollten Sie aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sein, die Kosten unserer Beratung und Vertretung zu tragen, so besteht gegebenenfalls zu Ihren Gunsten die Möglichkeit, unsere Tätigkeit über die Staatskasse abzurechnen. Über die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungs-, Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe beraten wir Sie gerne umfassend.

Bei Bestehen einer Rechtschutzversicherung erledigen wir für Sie selbstverständlich die Formalitäten.