Mietrecht

Das Mietrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Vermieter und Mieter und ist für beide Parteien von besonderer Bedeutung. Während der Vermieter meist wirtschaftliche Interesse in den Vordergrund seines Handelns stellt, geht es dem Mieter häufig um den Schutz seines Lebensmittelpunktes.

Gerne berät und vertritt Sie Frau Rechtsanwältin Julia Kuschnereit außergerichtlich und vor den Zivilgerichten in mietrechtlichen Angelegenheiten sowohl auf Vermieter- als auch auf Mieterseite, z.B.

  • im Rahmen der Vorbereitung, Durchsetzung oder Abwehr von Kündigungen des Mietverhältnisses
  • zur Durchsetzung von Zahlungsansprüchen
  • zur Durchsetzung oder Abwehr von Mängelansprüchen bzw. Mietminderungsansprüchen
  • im Rahmen von Streitigkeiten über die Zahlung bzw. Rückzahlung der Kaution
  • zur Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen auf Durchführung von Schönheitsreparaturen
  • zur Geltendmachung oder Abwehr von Nebenkosten- und Betriebskostennachzahlungen
  • zur Geltendmachung von Schadensersatz bei Beschädigung der Mietsache

Durch eine frühzeitige Beratung über die jeweiligen Rechte und Pflichten der Mietvertragsparteien können häufig gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden und damit auch zukünftig einen vertrauensvollen Umgang zwischen Mieter und Vermieter sicherstellen.