Sozialrecht
Nach § 1 SGB I ist Sozialrecht das Recht, das der sozialen Gerechtigkeit und der sozialen Sicherheit dient und das versucht, diese Ziele durch die Gewährung von Sozialleistungen durch staatliche Leistungsträger zu verwirklichen.
In den folgenden rechtlichen Bereichen berät und vertritt Sie Frau Rechtsanwältin Kuschnereit gerne außergerichtlich und in etwaigen Klageverfahren vor den Verwaltungs- und Sozialgerichten:
- Arbeitslosengeld I
- Arbeitslosengeld II (Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II: Hartz 4)
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit)
- Krankenversicherungsrecht
- Rentenversicherungsrecht
- Pflegeversicherungsrecht
- Schwerbehindertenrecht
- Betreuungsrecht
- Ausbildungsförderungsrecht (BAföG, BAB)
- Wohngeldangelegenheiten
- Kindergeldangelegenheiten
Sozialrechtliche Angelegenheiten können einen erheblichen Einfluss auf Ihre weitere Lebensgestaltung haben. Frau Rechtsanwältin Kuschnereit steht Ihnen im Bereich des gesamten Sozialrechts gerne zur Verfügung.
Kostenhinweis:
Gerade im Bereich des Sozialrechts besteht häufig die Möglichkeit die anwaltliche Tätigkeit über die Staatskasse abzurechnen. Ob zu Ihren Gunsten ein Anspruch auf Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe besteht, können wir gerne in einem persönlichen Gespräch unter Berücksichtigung der Sach- und Rechtslage erörtern.